Weiße Elfen Frankfurt Oder gUG


Betreuung und Hilfe zum Selbst bestimmten Leben


Die Weißen Elfen und ihre Ziele


Seit 2017 stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 125 Euro für die häusliche Unterstützung zu. 

Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 über einen Entlastungsbetrag in Höhe von 2418 Euro pro Jahr verfügen. 

Momentan werden diese finanziellen Hilfen nur von jedem Zweiten beansprucht.

Der Grund für die Nichtinanspruchnahme dieser Mittel, liegt in der fehlenden Verfügbarkeit entsprechender Angebote. Die Weißen Elfen gUG (gemeinnütziges Unternehmen) hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Hilfe von ehrenamtlichen Helfern und angestellten Mitarbeitern, die Verfügbarkeit in unserer Region sicherzustellen. Alle unsere Helfer und Mitarbeiter haben im Bereich Alten- oder Krangenpflege qualifizierte Abschlüsse oder werden durch uns intern geschult. 


125 Euro für Hilfe im Alltag


Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, hat jeder Pflegebedürftige nunmehr die Möglichkeit, Hilfen in Höhe von 125 Euro in Anspruch zu nehmen. Diese 125 Euro können nicht ausgezahlt werden, sondern müssen als Dienstleistungen von zugelassenen Unternehmen oder Organisationen bereitgestellt werden.

Beispiele im häuslichen Umfeld:

  • Hilfe beim Einkaufen
  • Hilfe im Haushalt
  • Spazieren gehen
  • Besuche in der Kirche / auf dem Friedhof

Beispiele außer Haus

  • Ausflüge
  • Begleitung zum Arzt / Physiotherapie
  • Seniorengymnastik


Verhinderungs- und Entlastungspflege


Pflegende Angehörige, die sich rund um die Uhr um ihre Lieben kümmern, stehen dauerhaft unter Stress. Sie müssen sowohl die Belange des zu Pflegenden als auch der Familie und des Berufs organisatorisch bewältigen. Es besteht die Gefahr, dass sie dabei die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreichen. Um dies zu verhindern, stehen auch hier entsprechende finanzielle Hilfen zur Verfügung. 

 

Für die Entlastungs- und Verhinderungspflege stehen jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 jährlich 1612 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, bis auf 2418 Euro erhöht werden. Das Geld kann zum Beispiel dafür verwendet werden, um einen pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise in seinen Aufgaben zu entlasten. 


Wir stellen uns vor 


Das Team der Weißen Elfen Frankfurt Oder gUG hat es sich zur Aufgabe gemacht, hilfebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen durch die Unterstützung im Alltag zu einem Stück mehr Lebensqualität zu verhelfen. 

 

Was Sie bei uns erwartet: 

  • Zuverlässigkeit
  • eine feste Bezugsperson
  • ein harmonisches Miteinander
  • immer ein offenes Ohr für Sie 
  • Alltagsunterstützung
  • Beratung auch für ihre Angehörigen
  • unser Streben für Sie mehr Lebensqualität zu schaffen
  • Direktabrechnung mit allen gesetzlichen Pflegekassen


KONTAKT


Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Melden Sie sich telefonisch unter 0335-554 087 99 bei uns oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

Share by: